ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 25.08.2022

I. Geltungsbereich

Die Arens Immobilien Verwaltungs-GmbH als Betreiberin des CityMotel Soest (nachfolgend CityMotel genannt) vermietet an den Gast (nachfolgend „Gast“ genannt) das vereinbarte Hotelzimmer mit der vereinbarten Ausstattung (nachfolgend „Hotelzimmer“ genannt) für die vereinbarte Aufenthaltsdauer. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Buchungsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für Beherbergungsverträge zur Vermietung von Hotelzimmern und die in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen.

II. Vertragsschluss

  1. Mit der Reservierung eines Hotelzimmers bietet der Gast CityMotel den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Gast von CityMotel eine Reservierungs- bzw. eine Buchungsnummer. Der Beherbergungsvertrag zwischen CityMotel und dem Gast kommt mit dem Zugang der Reservierungs- bzw. Buchungsnummer oder Buchungsbestätigung beim Gast zustande.
  2. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass Reservierungsnummern, die der Gast von Dritten (z. B. Internet-Buchungsportalen) erhält, mit der Reservierungsnummer von CityMotel nicht identisch sind. Die CityMotel-Reservierungsnummer kann der Gast im Hotel erfragen.
  3. Angebote von CityMotel zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags sind freibleibend und unverbindlich. CityMotel ist berechtigt, nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrags mit einem Gast abzulehnen.
  4. Der Gast hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines bestimmten Hotelzimmers. Er hat lediglich einen Anspruch auf die Überlassung eines Hotelzimmers der von ihm gebuchten Zimmerkategorie.

III. Stornierung, Nichterscheinen (No-Show)

  1. Der Gast kann Reservierungen bis 18 Uhr am Anreisetag kostenfrei stornieren, soweit nicht die Sonderbedingungen für Gruppenreisen (siehe Ziffer IX) gelten. In dem Fall, dass Stornierungen von entsprechenden Reservierungen nach 18 Uhr am Anreisetag erfolgen, bleibt der Gast dazu verpflichtet, den Übernachtungspreis für die erste Nacht abzüglich 20 % für ersparte Aufwendungen zu zahlen. Dem CityMotel steht es in diesem Fall frei, das Zimmer anderweitig zu vermieten. Das Gleiche gilt, wenn der Gast nicht bis 07:30 Uhr des auf den Anreisetag folgenden Tages erscheint, ohne seine Reservierung storniert zu haben („No-Show“). Auch dann ist der Gast dazu verpflichtet, den Übernachtungspreis für die erste Nacht abzüglich 20 % für ersparte Aufwendungen zu zahlen.
  2. Bei mehrtägigen Reservierungen werden bei Nichtanreise bis 07:30 Uhr des auf den Anreisetag folgenden Tages alle auf die Nacht des Anreisetages folgenden Nächte (dementsprechend ab der zweiten Nacht des Buchungszeitraumes) storniert. Dem Gast steht in diesem Fall kein Anspruch auf ein Hotelzimmer für die Folgenächte zu.
  3. Reservierungen, die über Online-Buchungsportale (wie z. B. booking.com, hrs.com, expedia.com) erfolgen, können abweichende Buchungs- und Stornierungsbedingungen haben. Es gelten dann die jeweiligen Bedingungen der Online-Buchungsportale.

IV. An- und Abreise

  1. Das CityMotel stellt dem Gast das Hotelzimmer mit der vereinbarten Zimmerkategorie und Ausstattung am Anreisetag garantiert ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Auf eine frühere Bereitstellung des Hotelzimmers hat der Gast keinen Anspruch. Für den Zugang zum Hotelzimmer erhält der Gast beim Check-in an der Rezeption oder an dem im Hotel befindlichen Check-In-Automaten einen Zimmerschlüssel.
  2. Am Abreisetag hat der Gast sein Hotelzimmer bis spätestens 11.00 Uhr geräumt und unbeschädigt an das CityMotel zurückzugeben. Gibt der Gast sein Hotelzimmer am Abreisetag vertragswidrig nicht bis 11.00 Uhr an das CityMotel zurück, verlängert sich der Mietvertrag um eine weitere Nacht oder das CityMotel ist berechtigt, das Zimmer auf Kosten des Gastes zu räumen. Im Fall der Verlängerung des Mietvertrages ist der Gast zur Zahlung des Übernachtungspreises einer weiteren Nacht verpflichtet.

V. Nutzungsbedingungen

  1. Zur Nutzung des Hotelzimmers sind nur die im Beherbergungsvertrag ausgewiesenen Personen berechtigt. Die Maximalbelegung für die jeweilige Zimmerkategorie darf nicht überschritten werden.
  2. Der Gast hat das Hotelzimmer schonend und pfleglich zu behandeln.
  3. Der Gast hat auf die übrigen Hotelgäste Rücksicht zu nehmen und die Hausordnung, die im Hotel aushängt und die Gegenstand des Beherbergungsvertrags ist, zu beachten.
  4. Kinder unter 14 Jahren sind während ihrer Aufenthaltsdauer im Hotel zu jeder Zeit von einem erwachsenen Gast zu beaufsichtigen.
  5. Das Mitbringen von Haustieren in das Hotelzimmer ist in nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behält sich das CityMotel vor, dem Gast die Kosten für die Grundreinigung des Zimmers zu berechnen und/oder den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.
  6. Der Weiterverkauf, die Weitervermietung oder Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt, soweit nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  7. Es ist untersagt, Tabakprodukte (insbesondere Zigaretten, Zigarren, Pfeifen) und Tabak- oder Rauchersatzprodukte (insbesondere E-Zigarette) in den Hotelzimmern zu konsumieren. Bei Zuwiderhandlung steht es dem CityMotel frei, dem Gast die Kosten für die Grundreinigung des Zimmers in Rechnung zu stellen und/oder den Beherberungsvertrag fristlos zu kündigen.
  8. Dem Gast wird dringend empfohlen, unbeaufsichtigt kein Bargeld, keinen Schmuck, keine Wertsachen und auch keine sonstigen werthaltigen Gegenstände im Hotelzimmer oder im beim CityMotel geparkten Kraftfahrzeug aufzubewahren bzw. zu belassen. Sollte der Gast dies dennoch tun, übernimmt das CityMotel keine Haftung für den Fall, dass dem Gast das Bargeld, der Schmuck, Wertsachen oder sonstige werthaltige Gegenstände gestohlen wird oder auf sonstige Weise abhandenkommt.

VI. Betreten des Hotelzimmers durch das CityMotel

Das CityMotel bzw. Mitarbeiter vom CityMotel sind berechtigt, das Hotelzimmer während der Aufenthaltsdauer des Gastes zum Zwecke der Reinigung, zur Durchführung von Reparaturarbeiten und ähnliches zu betreten.

VII. Übernachtungspreise und sonstige Preise

  1. Der vom Gast zu zahlende Übernachtungspreis ist die Gegenleistung für die Zurverfügungstellung des Hotelzimmers durch CityMotel innerhalb der in Ziffer IV. dargestellten An- und Abreisezeiten. Pro Übernachtung wird – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Übernachtung durch den Gast – ein voller Übernachtungspreis berechnet.
  2. Es gelten die vereinbarten Preise bzw. die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste vom CityMotel. Das CityMotel hat das Recht, die Übernachtungspreise zu erhöhen oder zu senken, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Reservierung durch den Gast und dem Anreisetag mehr als vier Monate liegen oder für den Fall, dass Steuern, Kurtaxen oder sonstige Gebühren geändert oder neu eingeführt werden.
  3. Die in diesen AGB und in dem Beherbergungsvertrag ausgewiesenen Preise bzw. Beträge verstehen sich jeweils einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.

VIII. Zahlungsbedingungen

  1. Die Übernachtungspreise sowie die Preise für Nebenleistungen sind spätestens bei Ankunft des Gastes im Hotel, im Voraus zur Zahlung fällig, unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung. Im Falle der nicht rechtzeitigen Zahlung ist das CityMotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag zu kündigen, woraufhin der Gast das Zimmer zu räumen hat.
  2. Unbeschadet der Ziffer 1. ist das CityMotel berechtigt, bereits zuvor, d. h. bei Reservierung, eine Vorauszahlung auf die Übernachtungskosten bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrags oder eine angemessene Sicherheit vom Gast in Form einer Hinterlegung der Kreditkartennummer zu verlangen.
  3. Forderungen für Nebenleistungen im Sinne der Ziffer 1. sind Forderungen, die nicht ausdrücklich im Beherbergungsvertrag als Bestandteil des Übernachtungspreises ausgewiesen sind.
  4. Das CityMotel akzeptiert Bargeld in Euro, Überweisungen, EC- und Maesto-Karten sowie die folgenden Kreditkarten: Visa und Mastercard. Sonstige Zahlungsmittel sind nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung vom CityMotel zulässig.
  5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte kann der Gast nur geltend machen, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

IX. Sonderbedingungen für Gruppenreisen

  1. Mit dem nachfolgenden Begriff „Reisegruppe“ wird eine Gruppe mit einer Buchung von mindestens 4 Zimmern bezeichnet. Abweichend von bzw. ergänzend zu den vorstehenden Regelungen gilt für eine Reisegruppe Folgendes:
  2. Die Reisegruppe wird dem CityMotel einen Ansprechpartner („Gesamtverantwortlichen“) benennen.
  3. Vor Anreise der Reisegruppe ist dem CityMotel eine Namensliste mit allen Teilnehmern vorzulegen.
  4. Bei Reservierung erhält der Gesamtverantwortliche von CityMotel eine Reservierungs- bzw. Buchungsbestätigung mit den wesentlichen Angaben der aufgenommenen Reservierung bzw. Buchung und Angaben zum Check-in sowie ggf. zur Sicherheitsleistung sowie sonstigen Zahlungsbedingungen.
  5. Die Reisegruppe kann ihre Reservierung bis 28 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei stornieren oder ändern. Danach kann ein Zimmer aus der Gesamtreservierung bis 18 Uhr des Anreisetages kostenfrei storniert oder geändert werden. Weitere Stornierungen oder Änderungen sind nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung vom CityMotel sowie gegen Zahlung einer Stornierungsgebühr in Höhe des Übernachtungspreises abzüglich 20 % für ersparte Aufwendungen möglich. Das Gleiche gilt, wenn die Reisegruppe bis 07:30 Uhr des auf den Anreisetag folgenden Tages die reservierten Zimmer nicht bezieht. Auch dann ist die Reisegruppe dazu verpflichtet, den Übernachtungspreis der nicht bezogenen Zimmer abzüglich 20 % für ersparte Aufwendungen zu zahlen. Dem CityMotel steht es in diesen Fällen frei, die Zimmer anderweitig zu vermieten.

X. Ansprüche wegen Sachmängeln

  1. Die Gewährleistung für Leistungen vom CityMotel richtet sich, wenn und soweit nachfolgend keine abweichende Regelung getroffen ist, nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Die Ansprüche des Gastes aus Gewährleistung verjähren 12 Monate nach Leistung; hiervon ausgenommen sind Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz.
  3. Der Gast ist verpflichtet, das Hotelzimmer unmittelbar nach seiner Anreise zu untersuchen. Die bei der Untersuchung erkennbaren Mängel hat der Gast dem CityMotel unverzüglich, sonstige Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung, mündlich an der Rezeption des Hotels oder telefonisch zu melden. Der Gast kann zunächst nur Nacherfüllung gegenüber dem CityMotel verlangen. Das CityMotel kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Zurverfügungstellung eines anderen zumindest gleichwertigen Hotelzimmers vornehmen. Schlägt die Nacherfüllung durch das CityMotel fehl, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei einem unerheblichen Mangel ist das Recht auf Nacherfüllung ausgeschlossen.
  4. Bei der Verletzung einer Leistungspflicht durch das CityMotel, die nicht in einem Mangel der Leistung selbst besteht, ist der Gast nur dann zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt, wenn das CityMotel die Verletzung der Leistungspflicht zu vertreten hat.

XI. Haftung vom CityMotel

  1. Die vertragliche und gesetzliche Haftung vom CityMotel ist wie folgt beschränkt:
  2. Das CityMotel haftet der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag.
  3. Das CityMotel haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag sowie für leichte Fahrlässigkeit im Übrigen.
  4. Wesentliche Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag im vorstehenden Sinne sind solche Pflichten, die dem CityMotel gegenüber dem Gast nach dem Inhalt und Zweck des Beherbergungsvertrags gerade zu erfüllen hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Beherbergungsvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  5. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei schuldhaft verursachten Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung von eingebrachten Sachen des Mieters. In diesen Fällen richtet sich die Haftung vom CityMotel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  6. Die verschuldensunabhängige Haftung vom CityMotel für Mängel bei Vertragsabschluss ist ausgeschlossen.
  7. Verzögerungen bei der Zurverfügungstellung des Hotelzimmers aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die dem CityMotel die Zurverfügungstellung des Hotelzimmers nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen -, hat das CityMotel auch bei garantierten Reservierungen nicht zu vertreten. Sie berechtigen dem CityMotel, die Zurverfügungstellung des Hotelzimmers, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit aufzuschieben. Dauert die Verzögerung am Anreisetag länger als 18 Uhr an, ist der Gast berechtigt, vom Beherbergungsvertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.

XII. Anzeigepflicht

Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung seiner Sachen sowie im Falle eines Brands, eines Wasserschadens oder eines sonstigen Schadens im Hotelzimmer hat der Gast das Hotelpersonal unverzüglich zu informieren und alles zu tun, was bei der Aufklärung des Diebstahls bzw. bei der Beseitigung des Schadens hilfreich sein kann.

XIII. Schadenshöhe

  1. Für Schäden, die auf das Verhalten eines Mitarbeiters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, haftet das CityMotel nur, wenn diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtungen gehandelt haben.
  2. Für vom CityMotel versicherte Risiken ist die Haftung vom CityMotel je Schadensfall auf die Haftungssumme der vom CityMotel abgeschlossenen Versicherung begrenzt.
  3. Darüber hinaus ist eine Haftung vom CityMotel, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. Das CityMotel haftet insbesondere nicht für Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Gast.

XIV. Beendigung des Beherbergungsvertrags

  1. Das CityMotel ist zum Rücktritt vom Beherbergungsvertrag berechtigt, wenn der Gast die von ihm geschuldete Vorauszahlung und/oder die von ihm geschuldete Sicherheit nicht rechtzeitig oder nicht vollständig leistet.
  2. Jeder Vertragspartner kann den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das CityMotel ist insbesondere dazu berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn der Gast während seines Aufenthalts im Hotel unter dem Einfluss von Drogen steht, das Hotelzimmer für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit mit Kundenverkehr nutzt, das Hotelzimmer zur Prostitution nutzt, Manipulationen an den Rauchmeldern vornimmt, gegen die Nutzungsbedingungen (V.) verstößt, Hotelpersonal oder andere Hotelgäste beleidigt, die Ruhe der anderen Hotelgäste stört, in der Vergangenheit bereits Scheinreservierungen vorgenommen hat und/oder das Hotelinventar bzw. die Zimmerausstattung mutwillig zerstört oder beschädigt.

XV. Datenschutz

Die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt gem. EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

Das CityMotel verarbeitet personenbezogene Daten der Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.
Soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, werden die personenbezogenen Daten des Gastes nach Beendigung des Beherbergungsvertrags und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Es wird auf die Datenschutzerklärung vom CityMotel verwiesen. https://citymotel-soest.de/datenschutz/

XVI. Allgemeine Bestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  2. Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  3. Auf den Beherbergungsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts Anwendung.
  4. Ist der Gast Kaufmann und ist der Beherbergungsvertrag dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzuordnen, so kann das CityMotel diesen Gast an dem für den Firmensitz vom CityMotel zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen. Das CityMotel selbst kann von dem Gast nur an dem für den Firmensitz vom CityMotel zuständigen Gericht verklagt werden. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Gäste, die im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben.
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